Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren Prüfung
(oder 16,5 Jahren bei BF17)
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung in einem Schalt-PKW (Uneingeschränkte Erlaubnis zum Fahren eines Schalt- und Automatik-PKW’s)
Ab 17,5 Jahren Antrag, ab 18 Jahren Prüfung
(oder 16,5 Jahren bei BF17)
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Bei mind.10 Fahrstunden in einem Schalt-PKW uneingeschränkte* Erlaubnis zum Fahren eines Automatik- und Schalt-PKW’s,
(Besonderheit bei Kl. BE)
Ab 16,5 Jahren Antrag, ab 17 Jahren Fahren mit eingetragenen Begleitpersonen
Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500kg Fahrzeug mit Anhänger bis 750kg (bzw. >750kg, wenn die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500kg nicht überschreitet)
Bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Prüfung auf Schalt-PKW (Klasse B) oder auf Automatik-PKW (Klasse B197) möglich
Ab 18 Jahren bzw. ab 17 Jahren bei BF17
Zulässiges Gesamtgewicht: 7t. (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger, z.B. 3,5t Auto + 3,5t Anhänger)
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